AGB

AGB

Hebammenpraxis im August Carrée

Hebamme Martina Knapp

Auguststr. 7

26121 Oldenburg

I. Leistungen

  1. Während ihrer Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit nimmt die Vertragspartnerin die Dienste der freiberuflich tätigen Hebamme (Hebammenhilfe) in Anspruch und bezieht von ihr die erforderlichen Hebammenleistungen. Diese können insbesondere in der Beratung, der Vorsorge, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, CTG-Überwachung, Ultraschalluntersuchungen, Kursen, Wochenbettbetreuung nach der Entbindung und Hilfe während der Stillzeit bestehen. Die Betreuung unter der Geburt ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. 
  2. Die Gebühren werden bei gesetzlich versicherten Vertragspartnerinnen von der Hebamme direkt mit der zuständigen Krankenkasse nach § 134a SGB V abgerechnet.
  3. Bei Selbstzahlerleistungen und privater Krankenversicherung stellt die Hebamme die Leistungen nach gesonderter Vereinbarung oder der geltenden Privat-Gebührenordnung in Rechnung.

II. Hinweise und Belehrungen

  1. Sofern kein gültiger gesetzlicher Krankenversicherungsschutz bei der von der Vertragspartnerin angegebenen Versicherung besteht oder feststellbar ist und/oder Wahlleistungen in Anspruch genommen werden, besteht nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften keine Leistungspflicht eines öffentlich-rechtlichen Kostenträgers (z.B. Krankenkasse etc.). In diesen Fällen ist die Vertragspartnerin als Selbstzahlerin zur Zahlung der Hebammenvergütung verpflichtet.
  2. Falls die Inanspruchnahme der Hebamme die nach der Hebammen-Vergütungsvereinbarung zum Vertrag nach § 134a SGB V abzurechnenden Leistungen nach Häufigkeit oder Umfang übersteigt, wird die Hebamme die Vertragspartnerin insoweit vorher unterrichten. Die Vertragspartnerin bestätigt, darüber belehrt worden zu sein, dass sie verpflichtet ist, diese Kosten selbst zu übernehmen und privat zu bezahlen
  3. Für die Erstattung der Gebühren verlangt die Krankenkasse eine Quittierung bei jedem Termin. Die Unterschrift auf dem Quittierungsbogen dient lediglich als Bestätigung für erbrachte Leistungen. Erfolgt die Quittierung der Leistung nicht, kann die Hebamme die erbrachte Leistung privat in Rechnung stellen.
  4. Die Vertragspartnerin ist darauf hingewiesen worden, dass sie die Gebühren eines Termins in der Praxis der Hebamme, den die Vertragspartnerin unentschuldigt nicht wahrgenommen hat, privat zu bezahlen hat, da diese Gebühren nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden können. Gleiches gilt hinsichtlich der Gebühren eines Hausbesuchs und Wegegelds bei der Vertragspartnerin, den die Hebamme mit und bei der Vertragspartnerin vereinbart hat, die Vertragspartnerin aber unentschuldigt und absprachewidrig nicht anwesend war. Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden.
  5. Die Vertragspartnerin bestätigt, hinsichtlich einer individuellen Basisdatenerhebung und Leistungsauskunft und eines individuellen Vorgesprächs über Fragen der Schwangerschaft und Geburt noch bei keiner anderen Hebamme vorstellig gewesen zu sein, da diese Gebühren bei jeder Schwangeren als Pauschale gegenüber der Krankenkasse nur einmal abrechnungsfähig sind. Anderenfalls ist die Vertragspartnerin verpflichtet, die entsprechenden Gebühren selbst zu zahlen.
  6. Die Vertragspartnerin ist durch diesen Vertrag nicht an die Hebamme gebunden und kann auch Leistungen einer anderen Hebamme in Anspruch nehmen. Die Vertragspartnerin bestätigt, die Hebamme über alle Leistungen informiert zu haben, die sie bei einer anderen Hebamme oder gleichzeitig bei einem Frauenarzt in Anspruch nimmt bzw. bereits genommen hat.
  7. Mit einer eventuellen Vertretungshebamme muss die Vertragspartnerin einen eigenen Behandlungsvertrag abschließen. Die Hebamme haftet nicht für die Handlungen der Vertretungshebamme.
  8. Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. Die Hebamme befindet sich nicht in Rufbereitschaft für die Vertragspartnerin. In Notfällen muss sich die Vertragspartnerin an eine nahegelegene Klinik mit geburtshilflicher Abteilung, einen Bereitschaftsarzt wenden oder die Notrufnummer 112 wählen. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen Leistungen. Krankentransporte und Leistungen sonstiger Berufsgruppen sind sind in diesem Vertrag nicht umfasst.

III. Sonstiges

  1. Im Rahmen der Untersuchung werden Daten der Vertragspartnerin sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten von der Hebamme erhoben, verarbeitet und genutzt. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Vertragspartnerin erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Hebamme die zur Geltendmachung von Hebammenhonoraren notwendigen Auskünfte an die zuständigen Stellen (insbesondere Abrechnungsunternehmen) und die gesetzlichen Auskünfte gegenüber dem Gesundheitsamt erteilt.
  2. Bei Kontaktaufnahme per E-Mail oder SMS durch die Vertragspartnerin darf die Hebamme im Rahmen der Beantwortung entsprechende Daten in der E-Mail/SMS verwenden, obgleich diese Art der Kommunikation nicht sicher vor dem Zugriff Dritter geschützt ist.
  3. Beide Parteien vereinbaren hiermit, dass sämtliche Änderungen dieser Vereinbarung und Nebenabreden der Schriftform bedürfen.
  4. Die Vertragspartnerin bestätigt: Die oben genannten Punkte habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden. Ich bestätige die Richtigkeit meiner Angaben im online Anmeldeformular der Hebamme.
  5. Die Vertragspartnerin bestätigt, eine Kopie dieses Vertrages  und die Datenschutzerklärung der Hebamme erhalten zu haben.

IV. Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrags. Die unwirksamen Regelungen werden ersetzt durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.